1. 1.1 Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 5. Januar 2017 wurde A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) schuldig erklärt der Beschimpfung, der einfachen Verkehrsregelverletzung, des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall und der fehlenden schweizerischen Fahrzeugzulassung als Führerin eines Fahrzeugs mit ausländischem Fahrausweis und ausländischen Kontrollschildern. Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin am 6. Januar 2017 Einsprache.