3. Die Entschädigung des amtlichen Anwalts des Beschwerdeführers wird durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht am Ende des Verfahrens festgesetzt werden. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - dem Regionalen Zwangsmassnahmengericht Emmental-Oberaargau, Gerichtspräsident C.________ (mit den Akten) - Staatsanwalt D.________, Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft