Wie bereits erwähnt, ist, wer zu solchen Konditionen Marihuana einkauft wie der Beschwerdeführer, in aller Regel ein gut vernetzter und erfahrener Händler von Betäubungsmitteln. Aufgrund der milieu-üblichen Abläufe und der bezüglich weiterer involvierter Personen konkrete Angaben verweigernden Aussagen des Beschwerdeführers, dürfte dieser mit seinen Lieferanten und Abnehmern zumindest teilweise persönlich bekannt sein. Daraus ergibt sich die reale Möglichkeit, dass der Beschwerdeführer in Freiheit die Aussagen dieser Personen beeinflussen, sie durch seine Aussage decken oder mit ihnen Aussagen absprechen könnte.