5 sung bedrohten Aussagen, der Schwere der untersuchten Straftaten sowie dem Stand des Verfahrens Rechnung zu tragen (BGE 132 I 21 E. 3.2.1 mit Hinweisen). Wie bereits erwähnt, ist, wer zu solchen Konditionen Marihuana einkauft wie der Beschwerdeführer, in aller Regel ein gut vernetzter und erfahrener Händler von Betäubungsmitteln.