Auch hat er den Weiterverkauf von Marihuana eingeräumt (vgl. Aussagen Hafteröffnung, insb. Zeilen 108-110). Was den möglichen Handel mit Kokain betrifft, hat der Beschwerdeführer überdies anerkannt, einer (sich momentan ebenfalls in Untersuchungshaft befindenden) Person «einen Gefallen gemacht» zu haben (vgl. Aussagen Hafteröffnung, Zeile 202).