bisherigen Aussagen bestätigte – ein konkreter Tatverdacht gegen ihn (siehe vorne E. 5 mit Verweis auf einschlägige Aussagen). So hat er zugegeben, die sichergestellten 500 Gramm Marihuana mit einem einzigen Kauf über CHF 2‘500.00 erworben zu haben. Dies setzt einerseits bedeutsame Finanzmittel und andererseits lieferstarke Kontaktpersonen voraus (vgl. Aussagen Hafteröffnung, insb. Zeilen 118- 127). Auch hat er den Weiterverkauf von Marihuana eingeräumt (vgl. Aussagen Hafteröffnung, insb. Zeilen 108-110).