4. Der Beschwerdeführer macht geltend, das Zwangsmassnahmengericht habe willkürlich entschieden. Dem am 1. November 2017 gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anordnung von Untersuchungshaft könne entnommen werden, welche Akten dem Zwangsmassnahmengericht zur Verfügung gestellt worden seien. Die Staatsanwaltschaft verweise zur Begründung des Tatverdachts auf den Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 31. Oktober 2017. Darin sei festgehalten, dass umfangreiche Ermittlungen ergeben hätten, dass der Beschuldigte seit