Am 2. November 2017 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft für zwei Monate, das heisst bis am 30. Dezember 2017, an. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 6. November 2017 Beschwerde ein und beantragte, der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts sei unter Kosten- und Entschädigungsfolgen aufzuheben und er sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete am 9. November 2017 auf eine Stellungnahme.