1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Beschimpfung und Drohung etc. Am 25. Oktober 2017 verfügte sie die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers inkl. Abnahme eines Wangenschleimabstrichs zur Erstellung eines DNA-Profils. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 3. November 2017 Beschwerde. In ihrer Stellungnahme vom 21. Dezember 2017 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Innert Frist hat der Beschwerdeführer keine Replik eingereicht.