1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen einfacher Körperverletzung betreffend zwei Vorfälle in der JVA E.________. Mit Strafbefehl vom 13. Oktober 2017 wurde er wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Dagegen erhob er Einsprache und stellte gleichzeitig ein Gesuch um amtliche Verteidigung. Dieses wies die Staatsanwaltschaft am 20. Oktober 2017 ab, wogegen der Beschwerdeführer am 2. November 2017 Beschwerde erhob.