Deshalb lehne er sie ab. Mit Eingabe vom 7. Februar 2017 (Datum Poststempel) hielt er dies noch schriftlich fest («B.________ dieses Weib nie mehr. Rechnung zahlen – Die will ich nie mehr sehen.»). Das Regionalgericht leitete das Ausstandsgesuch am 8. Februar 2017 zuständigkeitshalber an die Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern weiter, ohne auf die Vorwürfe einzugehen.