1. Mit Verfügung vom 2. Februar 2017 lud das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) im Strafverfahren gegen A.________ wegen Überschreitens der Geschwindigkeit zur Hauptverhandlung vom 17. März 2017 vor, unter gleichzeitiger Angabe der zuständigen Gerichtspräsidentin (Gerichtspräsidentin B.________). Am 6. Februar 2017 teilte A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) dem Regionalgericht telefonisch mit, dass er nicht an die Verhandlung kommen werde und er das Wort «GP B.________» nie mehr hören wolle. Diese habe anlässlich einer Verhandlung Gegenstände nach ihm geworfen. Deshalb lehne er sie ab.