Für eine Kostendeckungsbeschlagnahme brauche es ausserdem eine gewisse Gefahr, dass ein Urteil betreffend Kosten, Entschädigung, Geldstrafe oder Busse nicht vollstreckt werden könne. Der Beschwerdeführer sei ohne Erwerbseinkommen und empfange seit dem 17. Februar 2014 Sozialhilfe. Es sei ausserdem bekannt geworden, dass gegen ihn eine Betreibung wegen nicht bezahlter Steuerschulden hängig sei und das Motorrad bei einer Aufhebung der strafprozessualen Beschlagnahme vom Betreibungsamt Region Solothurn gepfändet würde.