und begründete dieses Vorgehen kurz. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 1. November 2017 Beschwerde mit dem Antrag, die Verfügung der Staatsanwaltschaft sei aufzuheben und das Motorrad C.________ sei ihm herauszugeben. Eventualiter sei die Verfügung der Staatsanwaltschaft aufzuheben und zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Dem Beschwerdeführer sei für das Beschwerdeverfahren die integrale unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und Rechtsanwalt B.________ sei als unentgeltlicher Rechtsbeistand beizuordnen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.