die in den Verfahrensakten ersichtlichen zahllosen unbezahlten Rechnungen und Mahnungen könnten mit ein Grund dafür sein. Dennoch konnte am 11. September 2017 eine erste Einvernahme mit dem Beschuldigten 2 stattfinden (vgl. Beilage zur Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft). Die Einvernahmen mit den übrigen Beschuldigten sind geplant und sollten in den nächsten Wochen stattfinden, soweit dies in der Zwischenzeit nicht bereits geschehen ist.