Daraus wird ersichtlich, dass das Verfahren zwar in der Tat noch nicht weit fortgeschritten ist. Indessen zeigt sich ebenfalls, dass die Staatsanwaltschaft mit den sich stellenden tatsächlichen Schwierigkeiten ausreichend beförderlich verfahren hat (Befragungsauftrag KAPO BE am 21.12.2016; Befragungsauftrag KAPO AG am 11.01.2017; Befragungsauftrag KA- PO BE am 04.08.2017; Befragung des Beschuldigten 2 durch KAPO BE im Sept. 2017). Die Beschuldigten ziehen offenbar recht häufig um; die in den Verfahrensakten ersichtlichen zahllosen unbezahlten Rechnungen und Mahnungen könnten mit ein Grund dafür sein.