Am 25.09.2017 teilte die EL-Fall per Mail zudem mit, dass die Befragung der beiden anderen beschuldigten Personen für Samstag 14.10.2017, 14:00 Uhr (A.________) und 15:00 Uhr (B.________) angesetzt sei. Leider habe dienstbedingt kein Wochentag ausgemacht werden können; - am 06.10.2017 teilte die EL-Fall per Mail mit, dass Herr A.________ sich doch tatsächlich gemeldet habe und sie den Termin leider auf Sa 04.11.2017 habe verschieben müssen, weil es dienstbedingt nicht anders gegangen sei; - am 25.10.2017 ging ein Fax von RA JUDr. E.________ bei der StAw Oberland ein, wonach er sich jetzt an „meine" vorgesetzte Stelle wenden müsse.