3 - am 04.08.2017 ist dies RA JUDr. E.________ schriftlich mitgeteilt worden; im September 2017 hat die EL-Fall der KAPO Bern (glaublich) telefonisch mitgeteilt, dass die in G.________ wohnhafte Person befragt worden sei. Am 25.09.2017 teilte die EL-Fall per Mail zudem mit, dass die Befragung der beiden anderen beschuldigten Personen für Samstag 14.10.2017, 14:00 Uhr (A.________) und 15:00 Uhr (B.________) angesetzt sei.