Auffällig ist hier, dass sich in den Akten die gleiche Verfügung der StAw AG findet wie im Januar, nun aber datierend vom 25.07.2017. Wie gesagt, in der Zeit zwischen Januar - Juli 17 sind keine Ermittlungshandlungen im Kanton Aargau vorgenommen worden, eine frühere Nachfrage durch die StAw Oberland ist meiner Ansicht nach nicht notwendig gewesen, zumal noch keine 6 Monate seit Stellung des RH- Ersuchens verstrichen sind; - am 04.08.2017 ist erneut die KAPO Bern mit der Befragung der drei beschuldigten Personen beauftragt worden, obschon zwei im Kanton Solothurn wohnhaft sind. Der Hintergrund dieses Auftrags an die KAPO