- am 27.07.2017 ist die Schlussverfügung der KAPO Aargau bei der StAw Oberland eingegangen. Gemäss dem Bericht der KAPO Aargau sind die beschuldigten Personen schon wieder umgezogen, nämlich zwei in den Kanton Solothurn und eine in den Kanton Bern. Auffällig ist hier, dass sich in den Akten die gleiche Verfügung der StAw AG findet wie im Januar, nun aber datierend vom 25.07.2017. Wie gesagt, in der Zeit zwischen Januar - Juli 17 sind keine Ermittlungshandlungen im Kanton Aargau vorgenommen worden, eine frühere Nachfrage durch die StAw