Eine Befragung ist nicht möglich gewesen, da die beschuldigten Personen inzwischen in den Kanton Aargau umgezogen sind; - am 11.01.2017 habe ich die KAPO Aargau beauftragt, die drei beschuldigten Personen zu befragen. Leider ist dieser Auftrag direkt an das Polizeikommando Aargau gegangen, aber die Oberstaatsanwaltschaft Aargau hat trotzdem Kenntnis davon erhalten und am 20.01.2017 die KAPO Aargau mit den Ermittlungen beauftragt. In der Folge ging der Auftrag aber offenbar im Kanton Aargau vergessen, wobei nicht klar ist, ob dies bei der StAw oder der Polizei geschehen ist; - am 10.07.2017 hat sich RA JUDr.