2 ohnehin unbegründet sei, könne offen bleiben, ob das Gültigkeitserfordernis der Begründung im vorliegenden Fall erfüllt worden sei. Diesen Ausführungen schliesst sich die Beschwerdekammer an. Ob die Begründungsanforderungen in Anbetracht der äusserst knappen Argumentation erfüllt sind, kann mit Blick auf das Nachfolgende offengelassen werden.