2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, trägt vorläufig der Kanton Bern. Die Beschwerdeführerin hat diesen Betrag dem Kanton zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 3. Rechtsanwältin C.________ wird für das Beschwerdeverfahren eine amtliche Entschädigung von CHF 1‘134.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Die Beschwerdeführerin hat dem Kanton Bern die amtliche Entschädigung sowie Rechtsanwältin C.________ die Differenz von CHF 270.00 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald sie dazu in der Lage ist.