StPO umfasst die unentgeltliche Rechtspflege unter anderem die Bestellung eines Rechtsbeistands, wenn dies zur Wahrung der Rechte der Privatklägerschaft notwendig ist. Gemäss Lehre und Rechtsprechung beurteilt sich die Notwendigkeit des Beizugs eines Rechtsvertreters aufgrund der Gesamtheit der konkreten Umstände.