Der Beschuldigte habe der Beschwerdeführerin kürzlich mit den Worten gedroht: «Du Saumore bisch dänn gli under de Erde». Die Beschwerdeführerin habe Angst vor dem Beschuldigten und leide stark unter dessen körperlichen und psychischen Angriffen. Die Beschwerdeführerin sei nicht in der Lage, ihre Interessen im Strafverfahren ohne rechtlichen Beistand zu vertreten.