Zur Komplexität des Falles müsse die besondere Konstellation von Täter und Opfer berücksichtigt werden. Die Sache sei belastend für die Beschwerdeführerin, da sie einen schweren Eingriff ihres Ex-Freundes über sich habe ergehen lassen müssen. Als Opfer von Gewalt innerhalb einer Beziehung sei ein besonderes Augenmerk auf ihre Fragilität zu werfen. Noch heute leide die Beschwerdeführerin unter Sehbeeinträchtigungen. Auch hätten weder die Beschimpfungen durch den Beschuldigten noch die Telefonanrufe ein Ende genommen. Der Beschuldigte habe der Beschwerdeführerin kürzlich mit den Worten gedroht: «Du Saumore bisch dänn gli under de Erde».