prima vista ein Hinderungsgrund für die Anordnung einer Massnahme nach Art. 61 StGB. Letztlich werde die Frage, welche Massnahme die richtige sei, vom Sachgericht zu beantworten sein. An die Empfehlung des Gutachters sei das Gericht nicht gebunden. Es werde zu bestimmen haben, ob und wenn ja welche Massnahme angeordnet werde (Urteil des Bundesgerichts 6B_289/2016 vom 28. Dezember 2016 E. 4.1).