Es habe offenbar ein Missverständnis zwischen der Staatsanwaltschaft und den BVD bestanden. Dies ändere aber nichts an der Begründetheit der angefochtenen Verfügung, wäre es beim Vorstellungsgespräch einzig darum gegangen, herauszufinden, ob ein Vollzug in der JVA Uitikon überhaupt möglich wäre.