2 Die Generalstaatsanwaltschaft ergänzt in diesem Kontext, dass sich in der Zwischenzeit herausgestellt habe, dass ein Vorstellungsgespräch in der JVA Uitikon nicht möglich sei, solange der vorzeitige Massnahmenvollzug nicht bewilligt worden sei. Dies ergebe sich aus einem Schreiben der BVD vom 20. Oktober 2017 (Ordner II, Faszikel «Gesuch um vorzeitigen Massnahmenantritt»). Es habe offenbar ein Missverständnis zwischen der Staatsanwaltschaft und den BVD bestanden.