1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, Raubes, Diebstahls, etc. Am 17. Oktober 2017 wies die Staatsanwaltschaft das Gesuch des Beschwerdeführers um vorzeitigen Massnahmenvollzug derzeit ab. Dagegen erhob er am 30. Oktober 2017 Beschwerde und beantragte, es sei ihm der vorzeitige Massnahmenantritt zu bewilligen. In ihrer Stellungnahme beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.