2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer, v.d. Fürsprecher D.________ Mitzuteilen: - dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau, Gerichtspräsident E.________ (mit den Akten) Bern, 3. Januar 2018 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: