Im Weiteren ist im Vorgehen des Regionalgerichts weder eine formelle noch eine materielle Rechtsverweigerung zu sehen. Der Entscheid des Regionalgerichts oder dessen Begründung mag gegebenenfalls rechtsfehlerhaft sein – was nachstehend zu prüfen sein wird –, jedoch ist das Ergebnis keineswegs «schlechterdings mit vernünftigen Gründen nicht zu vertreten».