4. Der Beschwerdeführer macht geltend, er habe den Beschuldigten am 3. September 2015 bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wegen Beschimpfung, eventuell wegen übler Nachrede, unter Strafantragstellung zur Anzeige gebracht und sich gleichzeitig als Privatkläger im Straf- und im Zivilpunkt in der Strafuntersuchung konstituiert. Zur Wahrung seiner