Der Straf- und Zivilkläger macht gemäss Kostennote vom 03.07.2017 einen Betrag von CHF 4'919.60 (inkl. Auslagen und MwSt.) für den Zeitraum vom 08.07.2015 bis 26.01.2017 geltend (p. 193 ff.). Es stellt sich die Frage, ob vorliegend ein komplexer, nicht leicht überschaubarer Fall vorliegt, der eine anwaltliche Vertretung erfordert und rechtfertigt.