1. Im Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Beschimpfung verfügte das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht) am 12. Oktober 2017 was folgt: 1. Es wird festgestellt, dass der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 20.01.2017 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ wegen Beschimpfung, begangen zum Nachteil von C.________ schuldig erklärt wurde (Ziff. 1), von einer Strafe Umgang genommen wurde (Ziff. 2), die Forderungen des Straf- und Zivilklägers auf den Zivilweg verwiesen wurden (Ziff.