sich trotz der Ungenauigkeit schliessen, dass die Ursache des Gesundheitsproblems des Beschwerdeführers in einer chronischen Entzündung im betroffenen Kieferbereich liegt. In Bezug auf die Genauigkeit der Diagnose ist ausserdem zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte Hausarzt und nicht sachkundiger Zahnarzt ist. Auch deshalb kann aus der Formulierung nicht abgeleitet werden, dass diese aus Sicht des Beschuldigten falsch gewesen wäre und gestützt darauf ein eventualvorsätzliches Handeln abgeleitet werden (vgl. im Übrigen auch den Bericht des