Bereits in der Strafanzeige seien sämtliche Tatsachen geschildert worden, welche den Schluss zuliessen, dass sich die Beschuldigte zu einem weiteren finanziellen Schaden keine Gedanken gemacht habe bzw. einen höheren Vermögenswert angestrebt habe, als nur eine Stunde «Vorlesung». Die Beschuldigte sei am 12. April 2017 unter dem Vorwand des Besuchs einer Vorlesung zu einem Bewerbungsgespräch gegangen. Die Zeit von einer Stunde habe sie gleichwohl als «Vorlesung» gebucht und so versucht, ihn zu täuschen. Am Folgetag habe sie das Praktikum ordentlich mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt.