Ergänzung vom 11. November 2017 hielt der Beschwerdeführer an den bereits gestellten Anträgen fest. Mit Beschluss SK 17 437 vom 15. November 2017 wies die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern das Ausstandsgesuch des Beschwerdeführers gegen die Besetzung der Beschwerdekammer in Strafsachen im Verfahren BK 17 430 ab, soweit darauf eingetreten wurde.