1. Am 21. Juni 2017 erstattete Rechtsanwalt C.________ (Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer; nachfolgend: Beschwerdeführer) Strafanzeige gegen seine ehemaligen Rechtspraktikantinnen, A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) sowie D.________, wegen Betrugs (evtl. geringfügig), evtl. Gehilfenschaft dazu. Der Beschwerdeführer wirft der Beschuldigten vor, sie habe sich am 12. April 2017 bei einem neuen Arbeitgeber beworben, diese Zeit (1 Stunde) aber als Besuch einer Vorlesung verbucht. Ein finanzieller Schaden sei ihm nicht entstanden.