4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, trägt der Kanton Bern. 5. Die amtliche Entschädigung von Fürsprecher B.________ für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens festzusetzen sein. 6. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Fürsprecher B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Staatsanwältin H.________ (mit den Akten)