Die Staatsanwaltschaft sah sich nach dem Nichteintretensentscheid des Bundesgerichts 1B_160/2017 vom 19. Juli 2017 mit dem Dilemma konfrontiert, dass sie die Dossiers an den aus ihrer Sicht unberechtigten, sich in Sicherheitshaft befindenden Beschuldigten hätte aushändigen und die geschädigten Patienten, welche unter Umständen aus gesundheitlichen und/oder versicherungstechnischen Gründen dringend auf die Unterlagen angewiesen sind, auf den zivilprozessualen Weg verweisen müssen. «Es ist stossend, diese Patientendossiers nun dem Beschuldigten anstatt den Patienten herauszugeben.