___ und Herrn C.________ eine sog. Spiegelung der Festplatten erfolgte bzw. ob Daten von den Festplatten der PCs von der Polizei und/oder der Staatsanwaltschaft auf Datenträger kopiert wurden und, falls ja, ob diese Daten zwischenzeitlich wieder gelöscht wurden. 3. Es sei festzustellen, dass die Staatsanwaltschaft dem Beschwerdeführer trotz rechtskräftigen Entscheids des Zwangsmassnahmengerichts BJS und trotz mehrfacher Aufforderung durch die Verteidigung die sog. Patientendossiers nicht ausgehändigt hat (Rechtsverzögerung, evtl. Rechtsverweigerung).