Am 23. Oktober 2017 erhob der Beschuldigte Beschwerde mit den folgenden Anträgen (unter Kosten- und Entschädigungsfolgen): «1. Es sei festzustellen, dass die Staatsanwaltschaft BJS im Strafverfahren BJS 16 8 die sog. Patientendossiers von Frau D.________, Frau E.________, Herrn F.________ und Herrn C.________ unzulässigerweise an die genannten Personen herausgegeben hat (Rechtsverletzung). 2. Die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, der Verteidigung mitzuteilen, ob bei der Sichtung der sog. Patientendossiers von Frau D.________, Frau E.________, Herrn F.________ und Herrn C.__