___ wird in Bezugnahme auf sein Schreiben vom 6. Oktober 2017 durch die zuständige Staatsanwältin kontaktiert. Es wird erläutert, aus welchen Gründen und gestützt auf welche eine Rücksendung der Patientendossiers an die entsprechenden Patienten als richtig erachtet wurde [sic]. Weiter wird Herrn RA B.________ mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit nicht eine anfechtbare Verfügung erlassen wird, da es der Verteidigung auch ohne eine solche Verfügung möglich ist, allenfalls Beschwerde einzureichen. Herrn RA B.___