2 rechtskräftigen Entscheids des Zwangsmassnahmengerichts verweigert werde. Des Weiteren bat er um eine schriftliche Bestätigung, dass die Dokumentation der Sichtung der drei Computer aus den Akten entfernt und endgültig gelöscht worden sei. Am 13. oder 16. Oktober 2017 (das Datum ist umstritten: die nachträglich am 15. November 2017 verurkundete und mit Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft vom 7. Dezember 2017 zu den Beschwerdeakten gereichte Aktennotiz führt den 13. Oktober 2017 auf;