Am 2. Juni 2016 fand in den Praxisräumlichkeiten eine Hausdurchsuchung statt, wobei drei Patientendossiers und drei Computer sichergestellt wurden. Am 13. September 2016 wurde zwecks Sicherstellung eines weiteren Patientendossiers eine zweite Hausdurchsuchung angeordnet. Am 22. September 2016 überreichte die Tochter des Beschuldigten der Kantonspolizei das verlangte Patientendossier. Am 23. Januar 2017 teilte der Verteidiger des Beschuldigten der Staatsanwaltschaft mit, dass sein Mandant aus daten- und patientenschutzrechtlichen Gründen einer Entsiegelung nicht zustimme.