Heilmittelgesetz, mehrfach begangen, schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 54 Monaten und einer Übertretungsbusse von CHF 5‘000.00 verurteilt. Eine Beschwerde in Strafsachen gegen dieses Urteil ist beim Bundesgericht hängig. Der Beschuldigte befindet sich seit dem 24. März 2016 in Sicherheitshaft.