1. Im Strafverfahren PEN 14 512 wurde der Beschuldigte mit Urteil SK 16 271 des Obergerichts des Kantons Bern vom 24. März 2017 der schweren Körperverletzung, mehrfach begangen, der einfachen Körperverletzung, mehrfach begangen, des Betrugs, teilweise versucht, der Urkundenfälschung, mehrfach begangen, des versuchten Erschleichens einer falschen Beurkundung, mehrfach begangen, der Widerhandlungen gegen das Gesundheitsgesetz des Kantons Bern, mehrfach begangen, der Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe, mehrfach begangen, sowie der Widerhandlungen gegen das