3. Der Kanton Bern hat der Beschwerdeführerin eine Entschädigung für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren zu bezahlen. Diese wird mit separatem Beschluss festgesetzt. Rechtsanwalt F.________ wird ersucht, der Beschwerdekammer in Strafsachen seine Kostennote einzureichen. 4. Zu eröffnen: - der Beschuldigten 1, v.d. Rechtsanwalt Dr. B.________ - dem Beschuldigten 2, v.d. Rechtsanwalt D.________ - der Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin, v.d. Rechtsanwalt F.________ - Staatsanwalt G.________, Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft