1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten wird. Die Nichtanhandnahmeverfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte vom 2. Oktober 2017 (W 17 277) wird aufgehoben. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte wird angewiesen, gegen die Beschuldigte 1 und den Beschuldigten 2 ein Strafverfahren wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung bzw. Gehilfenschaft dazu zum Nachteil der Beschwerdeführerin zu eröffnen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2‘000.00, trägt der Kanton Bern.